Steuerberater für den Onlinehandel in Lippstadtspezialisiertes Team für Ihren Erfolg
Mit nur wenigen Klicks können Kunden ihre gewünschten Produkte bequem kaufen. Die Zahl der Käufer im Onlinehandel wächst Jahr für Jahr rasant und ermöglicht E-Commerce-Unternehmen geschäftlichen Erfolg. Gleichzeitig stellen sie sich jedoch einigen Herausforderungen, darunter auch bei der Bezahlung von Steuern!
Wenden Sie sich an Steuerberater Klaus Rossa in Lippstadt, wenn Sie in den Bereichen Onlinehandel, E-Commerce oder Onlineshop tätig sind.
Unsere Leistungen als Steuerberater für Onlinehändler
Onlinegeschäfte müssen, ähnlich wie andere Unternehmen auch, Steuern abführen. Da viele Produkte ins Ausland versendet werden, reicht es nicht aus, das eigene Steuerrecht zu kennen. Unsere erfahrene und kompetente Steuerkanzlei ist auf Mandanten aus dem Onlinehandel spezialisiert.
Wir bieten ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, darunter auch die notwendigen fundierten Kenntnisse der ausländischen gesetzlichen Richtlinien. Bereits seit vielen Jahren steht unsere Kanzlei zur Verfügung.
Buchhaltung
Unser Buchhaltungs-Service beinhaltet ein detailliertes Aufzeichnen von Unternehmensvorgängen, Überwachung der Lieferschwelle bei Lieferungen in andere EU-Länder, eine Steuerprüfung von Ausgangsrechnungen, Eingabe und Weiterverarbeitung von Daten und Dokumenten durch Software, sowie die Aufnahme und Auswertung von Dokumenten. So haben wir und Sie eine klare Sicht auf relevante Zahlen Ihres Handels.
Beratung zur Umsatzsteuer
Welche Umsatzsteuern müssen Sie im Falle des Onlinehandels zahlen und wie hoch diese ausfallen? Fragen, die sich nicht ohne weiteres beantworten lassen. Um eine genaue Kalkulation zu erhalten, benötigen wir weitere Informationen zu den Ländern, die auf dem Weg zum Kunden durchquert werden und den Logistikprozessen der Waren. Vertrauen Sie unserer Kanzlei, um immer auf der sicheren Seite zu sein.
Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatung für Onlinehändler
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Mandanten aus dem Bereich Onlinehandel oft beschäftigen:
Welche Steuern muss ein Onlinehändler zahlen?
Ein Onlinehändler ist verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen, wenn der jährliche Gewinn unter 24.500 Euro liegt. Darüber hinaus ist eine Einkommensteuer in Höhe von 14 Prozent bis 42 Prozent fällig. Diesbezüglich ist zu beachten, dass es einen Grundfreibetrag von 10.908 Euro gibt.
Was kostet die Steuerberatung für Onlinehändler?
Zu der Höhe der Gebühren können wir Ihnen nach einer ausführlichen Beratung und Sichtung Ihrer Unterlagen Auskunft geben.
Wie sind Online-Verkäufe zur versteuern?
Wenn Sie im Jahr weniger als 600 Euro durch Online-Verkäufe verdienen, müssen Sie diese nicht versteuern.
Wie können wir Ihnen helfen?
Kontakt aufnehmen!Nutzen Sie unseren Telefonservice, schreiben Sie uns eine E-Mail oder teilen Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mit, sodass wir eine erfolgreiche, anhaltende Zusammenarbeit beginnen können!
Steuerberater Klaus Rossa — weil Steuerberatung vor allem Vertrauenssache ist!
Ihre Steuerkanzlei für Onlinehändler – wir bieten:
- Buchhaltung
- Beratung zur Umsatzsteuer
- Steuererklärung